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Informationen über Sprachnachweise

Für ein Studium in Deutschland benötigen Sie in der Regel einen Nachweis über Ihre Kenntnisse der deutschen Sprache.

Speziell für den Hochschulzugang gibt es den


Wenn Sie sich in Deutschland an einem Studienkolleg auf das Studium vorbereiten, absolvieren Sie die Feststellungsprüfung. Der bestandene „Prüfungsteil Deutsch“ gilt wie die DSH und der TestDaF für die Zulassung.

Schüler, die im Ausland an einer Deutschen Schule oder an DSD-Schule das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz, Stufe II (DSD II) erfolgreich abgelegt haben, brauchen keine weitere Sprachprüfung mehr.

Das Goethe-Zertifikat C2: Großes Deutsches Sprachdiplom befreit ebenfalls von TestDaF oder DSH.

Die früheren Prüfungen des Goethe-Instituts Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP), Kleines Deutsches Sprachdiplom (KDS) und Großes Deutsches Sprachdiplom (GDS) sind auch weiterhin gültig.