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Beschlüsse
Ein Nachweis deutscher Sprachkenntnisse wird von allen Studienbewerberinnen und -bewerbern verlangt, die ihre Studienqualifikation nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben.
Der Nachweis der Sprachkenntnisse ist nach Landesrecht eine Voraussetzung für die Zulassung oder Einschreibung an einer Hochschule.
Die Anforderungen an die sprachliche Studierfähigkeit können bei Aufnahme des Studiums je nach Studienzweck oder Fach differenziert werden. Diese Festlegungen liegen im Ermessen der Hochschule. Einige Prüfungen geben daher eine nach sprachlichen Fertigkeiten und Leistungsniveaus differenzierte Diagnose auf dem Zeugnis.
Welche Prüfungen zum Nachweis der sprachlichen Studierfähigkeit von HRK und KMK anerkannt sind und welche befreiende Wirkung haben, ist in der Rahmenordnung über Deutsche Sprachprüfungen für das Studium an deutschen Hochschulen (RO-DT) geregelt, die seit Februar 2012 in überarbeiteter Fassung vorliegt, beschlossen von HRK und KMK.
www.sprachnachweis.de berücksichtigt die in der RO-DT aufgeführten Prüfungen. Sollten weitere (z. B. lokale) Prüfungen anerkannt werden oder für bestimmte Gruppen (Germanistikstudierende, Austauschstudierende von Partnerhochschulen) besondere Regelungen gelten, können Sie diese unter dem Stichwort "Zulassung" eintragen.
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Beschluss der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und der Kultusministerkonferenz (KMK) vom 25.06.2004
"Rahmenordnung über Deutsche Sprachprüfungen für das Studium an deutschen Hochschulen (RO-DT)"
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Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) vom 02.06.1995 i.d.F. vom 28.09.2005
"Zugang von ausländischen Studienbewerbern mit ausländischem Bildungsnachweis zum Studium an deutschen Hochschulen: Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse"
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